Warum steht auf dem Gewährleistungslabel „2 Jahre“, obwohl mein Produkt ein kürzeres Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) hat?

Die kurze Antwort vorab: Das gesetzliche Gewährleistungslabel ist eine Pflichtinformation der EU. Es bedeutet nicht, dass unsere Nahrungsergänzungsmittel zwei Jahre lang haltbar sind. Es garantiert Ihnen lediglich, dass die Produkte bei der Lieferung fehlerfrei und von einwandfreier Qualität sind.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Haltbarkeit (MHD):
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): Dieses Datum finden Sie direkt auf der Verpackung Ihres Produkts. Bis zu diesem Tag garantiert der Hersteller bei sachgemäßer Lagerung die spezifischen Eigenschaften (wie Geschmack, Geruch und Nährstoffgehalt) des ungeöffneten Produkts. Nach Ablauf des MHD oder nach dem Öffnen der Verpackung setzt der natürliche Alterungsprozess ein.

Die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung): Diese besagt, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe (Lieferung) frei von Mängeln sein muss. Sollte ein Produkt also bereits bei der Ankunft beschädigt, verunreinigt oder fehlerhaft produziert worden sein, greifen Ihre gesetzlichen Rechte. Die gesetzliche Frist, um solche anfänglichen Mängel geltend zu machen, beträgt in der EU einheitlich zwei Jahre – deshalb ist dieser Zeitraum auf dem offiziellen Label fest vorgegeben.

Wichtig für Sie: Wenn ein Nahrungsergänzungsmittel nach dem Öffnen oder nach Ablauf seines regulären MHDs durch normale Alterung verdirbt oder an Wirkung verliert, liegt kein Gewährleistungsfall vor.

 

Offizielles EU-Gewährleistungslabel - Mindestens 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung